Kirchspiel Waltersdorf im Kreis Heiligenbeil



Eine Sammlung von Dokumenten, Aufzeichnungen und Daten für das Kirchspiel Waltersdorf aus dem Nachlass der Ahnenforscherin Karin Rauschning

 

Namensliste aus der Datenbank Kirchspiel Waltersdorf

Kirchspiel Waltersdorf - Datenbank

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Waltersdorf- Kirche (Quelle: Bildarchiv-Ostpreußen)


Aus der Heimatgeschichte Gründungsurkunde von Rehfeld.

Im nächsten Sommer wird das Dorf Rehfeld Gelegenheit haben sein 600-jähriges Bestehen zu feiern.

Vielleicht wird die Gründungsurkunde doch noch irgendwo als ein geheimnisvolles Schriftstück mit verblassten schwer leserlichen Schriftzügen aufbewahrt. Wir bringen hiermit eine Abschrift der Urkunde aus dem Balgaschen schwarzen Hausbuche, das im Staatsarchiv zu Königsberg augbewahrt wird.

Die Urkunde ist da zunächst in lateinischer und dann in deutscher Schrift aufgeschrieben. Der Inhalt ist kurz so:

Der Komtur Heinrich von Ora verleiht dem deutschen Ansiedler 50 Hufen Land zur Besetzung, jede 10. Hufe, also 5 Hufen darf er für sich und seine Nachkommen scharwerksfrei behalten. Den Rest hat er mit Bauern zu besiedeln, die scharwerken und das Pflugkorn leisten. An Pflugkorn war gewöhnlich von einem Pfluge = 2 ½ Hufen 1 1 Scheffel Weizen und Roggen aufzubringen. Da das Land noch urbar zu machen war, wurden 10 Freijahre gewährt. Als Abgabe zur Anerkenntnis der Herrschaft hatte Hermann, der das Schulzenamt erhielt, jedes Jahr zu Martini dreiviertel Mark zu zahlen, die Mark zu 30 Pfennigen gerechnet, und drei Hühner in Balga abzuliefern. Als Dorfschulze war er zugleich Richter, durfte aber nur Fälle aburteilen, wo die Strafe drei Schillinge oder weniger betrug. Schwerere Fälle und Gerichte an Hals und Hand durften nur vom Komtur oder seinen Boten abgeurteilt werden, doch erhielt bei solchen Fällen der Schulze den dritten Teil des Strafgeldes. Über die eingeborenen Preußen behielt sich der Komtur stets die Gerichtsbarkeit vor. An die Urkunde, die auf Pergament (Tierfell) geschrieben war, wurde das Wachssiegel gehängt. Auf diese Urkunde wurde noch im 18. Jahrhundert immer wieder bei Aufstellung der Amtsrechnungen bezug genommen.

Des Dorfes Rehfeld Handfeste vor Deutsche.

In dem Namen des Herrn. Amen. Wir Bruder Albrecht von Ora, Komtur zu Balga. Wir begehren offenbahr zu werden allen Christgläubigen, die diesen Brief sehen oder hören, lesen, daß wir aus Wissen, Rat und Vollwort unserer Bruder haben ausgesagt, ein deutsch Dorf genannt Rehfeld mit Zubehörung hier nach verschreiben diesselbige Dorf mit fünfzig Huben, zusagen unter kölmischen Rechte, jedoch ausgenommen jährlich Getreide, das man nennt Pflugkorn, von welchem wir wollten die Besitzer der Huben, desselbigen Dorfes keinen ausgenommen. Wir haben verliehen dem ehrsamen Manne Hermann, dem Schulzen desselbigen Dorfes, welcher darnach sorgen der Besitzunge zu zehn Huben, die zehnte Hube gleich mit gleich mit denen von Mingen (Schreibfehler, muß heißen Kingern, Kindern) oder nachkommlingen, frei gänzlich ohne alles Scharwerk ewig besitzen, aber von einer jeglichen der andern Huben, so vergangen ist die freien zehn Jahre, in dem elften Jahre alle die zusammen sein in dem Gute durch denselbigen Hermann oder nachkönnlingen werden schuldig zu geben drei Vierding Pfennig zwanziger und geben muntze und drei Hühner ab jahre in dem Feste des heiligen Martini unserm Hause zur Balge. In demselbigen Dorfe so irwie und zu lassen mit willen der Bruder, daß man möge bauen einen Krug dort mehro, das gerichte in dem Dorfe, das von vier Schillingen und benidder, die Schillinge wollen wir dem Schulzen zugehören, aber den Leuten wohnende in dem Dorfe, in Gerichten Hals und Hand, solle Hermann den dritten Pfennig, jedoch der Schulze soll nicht dieselbigen gerichte richten, ohne die brüdern oder ihre Boten dazu gesand in das sie walten, dazu. Dazu seine auch fortmehro die Preußen, die nicht in dem Dorfe wohnen, sondern von anderwegen kommen, ob dieselbigen etwa ohngesehn oder aber treten diese Übertretung und untat sollen richten die Brudern und mehre von den gerichten sollen zugehören, zu dem Schulzen oder seinen erblingen in kl#einem cheite? Unde auf dieses unser Beteiligung macht der ewigen Festigkeit möge behalten, so haben wir diesem gegenwärtigen Brief, dar über beschrieben mit under Schrift bezeugen lassen, befestigen mit dem Ingesiegel unsers Hauses. Wir Bruder Heinrich von Evoluffdorf, Stadt Halter des Komptures, Bruder Gerhardus von Arnstein, Bruder Seifried von Muntur, Bruder Seifried von Golke, Bruder Johann ein Meister Schwielburge ?, Bruder Johann ein Beckermeister, Bruder Gerhardus ein Prister und auch viele andere feste Männer des Glaubens Geben Anno Domini1322. Sechster Tag Kalender Mondis Augusti.